Puffer Teil 8: SIFA! SIFA! SIFA ZWANGSBREMSUNG!

In vorherigen Beiträgen berichtete ich über die Zugsicherung und Zwergsignale, mit diesem Beitrag wird diese Mini-Serie über Sicherheitseinrichtungen im Bahnbetrieb fortgesetzt.

Im Beitrag über die Zugbeeinflussung erläuterte ich mit welchen Systemen Fehler vom Lokpersonal erkannt und korrigiert werden können. Aber was passiert, wenn der Lokführer nichts macht? Also, gar nichts mehr?

Nach einer langen Nachtschicht mit unangenehmen Schichtübergang kann es durchaus vorkommen, das die Konzentration vom Lokpersonal abnimmt. Reagiert ein Lokführer z.B. auf ein Signal nicht, greift grundsätzlich die Zugbeeinflussung ein und bringt dem Zug zum halten.

Dieses System „überprüft“ aber die Handlungsfähigkeit eines Lokführers nur, wenn ein Signal passiert wird. Auf offener Strecke zwischen Signalen ist sie machtlos. Und da die Zugbeeinflussung im Rangierbetrieb komplett ausgeschaltet ist, bringt sie dort selbstverständlich auch nicht viel.

Falls also der Lokführer plötzlich Handlungsunfähig wird, z.B. eingeschlafen ist, wird Sicherheitsfahrschaltung aktiv, kurz Sifa genannt. Dieses System überprüft einerseits die Präsenz des Lokführers, und in regelmässigen Abständen dessen Aufmerksamkeit. Die genaue Funktionsweise unterscheidet sich von Land zu Land, aber das Grundprinzip ist dasselbe. Spezifisch in diesem Beitrag werden wir die Schweizer Ausführung behandeln.

Präsenzkontrolle
Sobald sich ein Triebfahrzeug in Bewegung setzt, muss im Führerstand ein Fusspedal durchgehend betätigt werden. Wird das Pedal während der Fahrt losgelassen, leuchtet als erstes eine Warnlampe auf. Ist drei Sekunden später das Pedal immer noch nicht gedrückt, ertönt ein akustisches Signal. Falls dieses Signal auch ignoriert wird, wird vom Fahrzeug eine Zwangsbremsung ausgelöst und der Zug kommt zum stehen.
Mit diesem Mechanismus kann also versichert werden das ein Lokführer Im Führerstand präsent ist.
Aber was passiert, wenn der Lokführer im Sitz eingeschlafen ist und sein Fuss trotzdem noch auf dem Pedal hat?

SiFa Warnlampe, Alstom H3 der SBB Cargo (Eigenes Foto)

Wachsamkeitskontrolle

In regelmässigen Abständen (30-60 Sekunden, je nach Fahrzeug) muss vom Lokführer seine Handlungsfähigkeit bestätigt werden. Dies geschieht automatisch, wenn irgendwelche Bedienelemente (Fahrthebel, Bremse, etc) betätigt werden. Wurde aber 30-60 Sekunden lang keine Bedienung ausgeführt, wird der Lokführer erneut mit einer Warnlampe und einem akustischem Signal aufgefordert, seine Handlungsfähigkeit zu bestätigen. Meistens kann dafür das Fusspedal kurz losgelassen und wieder gedrückt werden, oder manche Fahrzeuge sind auch mit Sifatasten am Fahrthebel ausgerüstet.

Nach der Bestätigung wird das SiFa zurückgesetzt, und die 30-60 Sekunden laufen wieder von vorne. Je nach Fahrzeug ist auch die zurückgelegte Distanz des Fahrzeuges ausschlaggebend für das SiFa. Das heisst, z.B. alle 1000 Meter muss die Handlungsfähigkeit bestätigt werden.

Plutowiki, CC BY-SA 3.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0, via Wikimedia Commons

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5 Gedanken zu „Puffer Teil 8: SIFA! SIFA! SIFA ZWANGSBREMSUNG!

  1. Hoi Noël, bei einer alten Lok der Räthischen Bahn wurde uns mal das „Totmannpedal“ gezeigt, ist das der SIFA-Vorläufer? Gruss, Roman

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